Abbrucharbeiten
Wir bieten Ihnen, je nach Einsatzgebiet, einen manuellen bzw. maschinellen Abbruch an. Bei maschinellen Arbeiten verwenden
wir nur moderne Gerätschaft, um Ihren optimales Ergebnis zu erzielen.
Teil- oder Komplettabbruch Ihrer Immobilie – wir schaffen professionell Platz für Neues
Bei einem Teilabbruch oder einem Komplettabbruch werden Teile oder das komplette Bauwerk durch Abtragungen und Demontagen entfernt. Wir erledigen das zügig, unkompliziert und selbstverständlich stets Hand in Hand mit anderen Gewerken, die vor, während oder nach uns auf der Baustelle tätig sind.
Gerne erarbeiten wir ein individuelles Konzept für den Rückbau bzw. den Abbruch eines Gebäudes. Anhand verschiedener Parameter wie unter anderem Statik, Alter und Zustand eines Gebäudes, Untergrund und Platzverhältnisse auf der Baustelle sowie die Dauer der Bauzeit, erstellen wir Ihnen gerne einen Plan, nach dem alle Arbeiten professionell ausgeführt werden können.
Wände, Treppen und mehr versetzen – Innenabbruch mit unseren Fachleuten
Ein Innenabbruch ist erforderlich, wenn Sie im Zuge von einer Sanierung und Umbauarbeiten zum Beispiel Wände, Treppen und mehr im Gebäude verlegen möchten.
Damit dies gefahrlos geschieht, arbeiten wir hier gerne auch mit Ihrem Statiker zusammen und berücksichtigen jederzeit dessen Vorgaben.
Wir finden auch bei einem schwierigeren Abbruch eine passende Lösung
Sowohl räumlich als auch zeitlich kann ein Abbruch manchmal knifflig werden: Unsere Spezialisten bei MNG Bauunternehmen erledigen auch bei solch einem Spezialabbruch alle Arbeiten so effizient wie möglich und dabei immer hochprofessionell.
An manchen Orten müssen wir sehr behutsam vorgehen, um weitere sensible Gebäudeensembles in der Nähe nicht zu gefährden, etwa öffentliche Gebäude oder Denkmalschutzbauten. In manchen Fällen steht uns für unsere Arbeiten nur wenig Platz zur Verfügung und an wieder anderen Orten können wir nur zu bestimmten Zeiten arbeiten, weil dort zur Regelarbeitszeit Publikumsverkehr herrscht oder gearbeitet wird.
Pflichten und Vorsichtsmaßnahmen
Damit es beim Abriss oder Demontage von Bauteile nicht zu Gefahren und Unfallrisiken kommt, gilt es wichtige Dinge und Maßnahmen zu beachten. Nicht nur die Arbeiter selbst, sondern auch Bauherren haben diesbezüglich Pflichten.
Korrektes Verhalten bei Abbrucharbeiten auf Baustellen
Zu den täglichen Arbeiten für Beschäftigte im Bauwesen zählt der Abriss bzw. Abbruch eines Werkes.
„Es handelt sich um das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Bauwerken jeder Art.“
Methoden für einen Abbruch sind Einreißen, Demontieren, Abtragen, Zerschlagen. Bei größeren Bauwerken auch der Einsatz von kontrollierten Sprengungen, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen.
Auf die Beschäftigten kommen bei Abbrucharbeiten auf Baustellen viele Gefahren zu. Zum Beispiel durch die falsche Wahl der Abbruchmethode oder einen Einsturz des Bauwerkes durch falsche Kenntnisse vom Zustand des Bauwerkes.
Auch ein unkontrollierter Einsturz durch unzureichende Reichhöhen des Abbruchgerätes kann ein großes Risiko bedeuten. Bei keinen oder zu wenig Kenntnissen über statische Verhältnisse oder fehlende Abstützungen kann es zu einem Einsturz von Wänden oder Decken kommen.
Es ist für alle Beteiligten von Abbrucharbeiten wichtig auf der Baustelle Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu berücksichtigen. Damit ist die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet.
So sollte vor Beginn der Abbrucharbeiten der bauliche Zustand des abzubrechenden Bauwerkes und der angrenzenden Bauteile in statischer und konstruktiver Hinsicht untersucht werden.
„Die optimale Abbruchmethode wird nach den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt.“
Egal ob Abtragen, Demontieren oder Einreißen – eine ausführliche Planung der Durchführung der Abbrucharbeiten ist notwendig.
Vor den Arbeiten
Vor Beginn der Arbeiten sind diese der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Extrem große und schwierige
Abbrucharbeiten dürfen erst beginnen, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Unternehmers auf der Baustelle vorliegt und die Beschäftigten ausführlich unterwiesen wurden.
Fluchtwege und Verkehrswege müssen von Abbruchmaterial freigehalten werden.
„Alle Gefahrenbereiche werden abgesperrt oder durch entsprechende Warnposten gesichert.“
Der Aufsichtführende muss in der Lage sein, das Abbruchobjekt ständig zu beobachten – daher darf er beim Abriss nicht als Baggerfahrer tätig sein. Auch die Auswahl, der Einsatz und das Zusammenwirken von Geräten muss abgestimmt sein, wie eine Verwendung von Schutzaufbauten gegen eventuell herabfallende Gegenstände.
Alle Beteiligten von Abbrucharbeiten müssen auf der Baustelle eine Schützausrüstung tragen. Dazu gehören Sicherheitsschuhe, ein Gehörschutz, ein Schutzhelm und teilweise eine Staubmaske.
Während der Arbeiten
Kommt es während der Abbrucharbeiten zu Störungen oder zu einer Gefahr, werden alle Arbeiten umgehend eingestellt. Wenn Atemschutzgeräte oder Gehörschutz eingesetzt werden, sollten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlasst werden.
Bei Unfällen ist es wichtig, dass alle Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern und jemand den Ersthelfer oder einen Rettungswagen ruft.
Im Falle eines Unfalles sollte der direkte Vorgesetzte oder der Arbeitgeber benachrichtigt werden.
Um Unfälle zu vermeiden, sollte regelmäßig die Funktion und die Vollständigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen kontrolliert werden. Zur Instandhaltung und Wartung der eingesetzten Arbeitsmittel müssen die Betriebsanleitungen des Herstellers berücksichtigt werden.

